pkw

UMWELTBONUS FÜR ELEKTRO-FAHRZEUGE.

Sichern Sie sich bis zu 6.750 € Förderung.

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus1 gefördert. Dabei erfolgt die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der "Innovationsprämie" verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge. Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen. Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen.

Der Herstelleranteil am Umweltbonus1 wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus1 auch für elektrisch betriebene junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.

Seit dem 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge keine Förderung mehr.
 

Zu Ihren Ansprechpartnern

Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:

Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis 40.000 €:

6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate:

3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell über 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate:

2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €)


Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell über 40.000 € bis maximal 65.000 €:

4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 24 Monate:

6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell über 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 24 Monate:

4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).


Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:


Bei Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis maximal 45.000 €:

4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate:

2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €)

Im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 24 Monate:

4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)


Entdecken Sie elektrisches Fahren.

 

Mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie1 unterstützen wir gemeinsam mit der Bundesregierung Ihren persönlichen Einstieg in die Energiewende und die Elektromobilität. Finden Sie bei uns Ihren Favoriten für eine nachhaltige Zukunft und sichern Sie sich jetzt den Umweltbonus!

 

Jetzt Elektromodelle entdecken

Umweltprämie für Elektroautos.

 

So erhalten Sie Ihre Prämie:

Damit Sie den vollen Umfang der Innovationsprämie erhalten, muss ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Alle Informationen und den Antrag finden Sie auf der Webseite der BAFA.


1 Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website  des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.